Allgemeine Reisebedingungen (ARB)

1. Allgemeines: Travel to Talk Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in England und Wales mit der Firmen-Nr. 6500503 registriert ist. Der eingetragene Firmensitz von Travel to Talk ist 6 Queensmill Road, Fulham, London SW6 6JS, United Kingdom.

Die auf dieser Webseite angebotenen Reisen werden von Travel to Talk organisiert. Diese ARB gelten für die Erbringung von Reiseleistungen nach Maßgabe des zwischen Travel to Talk und dem Reiseteilnehmer geschlossenen Vertrages. Für den zwischen dem Reiseteilnehmer und Travel to Talk abgeschlossenen Vertrag gilt das Recht von England und Wales. Die Anfrage nach einer Reise bei Travel to Talk setzt voraus, dass Sie damit einverstanden sind. Travel to Talk übernimmt keine Gewähr hinsichtlich der Gesetze irgendeines anderen Landes für die Einhaltung der Informationen dieser Webseite, für die Erbringung der durch Travel to Talk angebotenen oder vermittelten Dienstleistungen oder für jegliche Informationen in Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen.

Diese ARB gelten für sämtliche Reiseleistungen – nehmen Sie sich bitte die Zeit diese genau zu lesen und zu verstehen. Besonders zu beachten sind die Punkte (2) Vertrag und (5) Umbuchung und Rücktritt. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die ARB ausdrucken und eine Kopie als zukünftige Referenz behalten. Falls Sie einzelne Bestimmungen unserer ARB nicht akzeptieren, bitten wir Sie, unsere Webseite nicht zu benutzen.    

2. Vertrag: Auf Anfrage erhalten Sie einen Fragenkatalog. Anhand der ausgefüllten Fragen erstellen wir für Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

Wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht, bestätigt Travel to Talk Ihre Anmeldung schriftlich per E-Mail. Mit dieser Reisebestätigung kommt ein Reisevertrag zustande.

Bitte kontrollieren Sie die Reisebestätigung genau und kontaktieren Sie Travel to Talk unverzüglich, falls der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung abweicht. In manchen Fällen ist es nicht möglich, Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen.

3.  Insolvenzabsicherung: Laut Richtlinie “The Package Travel, Package Holidays, Tours Regulations 1992” ist Travel to Talk verpflichtet, im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, die Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise der Reiseteilnehmer sicherzustellen. Travel to Talk hat für derartige Fälle ein Treuhandkonto bei der Raiffeisenkasse Obervinschgau eingerichtet.

Travel to Talk überträgt dem Treuhänder das Sicherungsvermögen. Alle vom Verbraucher im Rahmen der Pauschalreise bezahlten Beträge werden vom Treuhänder für den Verbraucher verwaltet, bis der Vertrag vollständig erfüllt ist. Im Sicherungsfall erhält der Verbraucher den gezahlten Gesamtpreis sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise vom Treuhänder direkt ausbezahlt. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie genaue Angaben über die Insolvenzabsicherung.

4. Zahlungsbedingungen: Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises der Reise fällig (gegebenenfalls zuzüglich Versicherungsprämie). Die genaue Höhe der Anzahlung wird Ihnen in der Reisebestätigung mitgeteilt. Anzahlungen werden nicht zurückerstattet, außer wir sind nicht in der Lage, Ihre ursprünglich bestätigte Anmeldung durchzuführen und Sie akzeptieren unser Alternativangebot nicht.

Die Gruppenteilnehmer erhalten die Reiseunterlagen (Name und Adresse der Unterkunft, elektronisches Flugticket, Reisedaten usw.) ca. 3 Wochen vor Reisebeginn. Die Restzahlung wird 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, die Fälligkeit können Sie der Reisebestätigung entnehmen. Für Buchungen, welche innerhalb von 10 Wochen vor Reisebeginn gemacht werden, wird die Bezahlung des Gesamtpreises bei Erhalt der Reisebestätigung fällig.

Bitte beachten Sie, dass die Flüge von uns erst fest gebucht werden, wenn Ihre Anzahlung bei uns eingegangen ist. Die Flugpreise können steigen solange die elektronischen Tickets nicht ausgestellt werden. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, die Anzahlung sobald wie möglich zu überweisen.

Falls der Restbetrag nicht innerhalb der angegebenen Frist überwiesen wird, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Reise zu stornieren, die Anzahlung zurückzubehalten und die unter Punkt 5.3.2 dargelegten Stornogebühren zu verrechnen.

4.1 Preisänderungen vor Antritt der Reise: Nach Erhalt der Reisebestätigung sind Preisänderungen nur dann möglich, wenn sich die Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten, Flugkosten, Zuschläge, welche Teil des Vertrages zwischen der Fluggesellschaft und Veranstalter bilden) oder die Gebühren und Steuern (z.B. Flughafengebühren, Start- und Landegebühren, Sicherheitsgebühren) ändern. Preiserhöhungen oder Preissenkungen werden als Aufpreis bzw. Rückerstattung an den Kunden nur dann weitergegeben, wenn die Änderungen mehr als 2% des Gesamtpreises betragen.

Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn werden wir keine Preisänderungen vornehmen. Trotz bester Vorbereitung können gelegentlich Fehler auftreten. Kontrollieren Sie daher den Gesamtpreis in Ihrer Reisebestätigung.

4.1.1 Aufpreis: Sie können innerhalb einer 2 Wochenfrist nach Ausstellung der Aufpreis-Rechnung vom Vertrag zurücktreten oder eine andere Reise buchen.

Bei Änderungen des Gesamtpreises (mit Ausnahme der Versicherungsprämien und Bearbeitungsgebühren)

·  bis 10% werden die unter Punkt 5.3.2 genannten Stornogebühren fällig

·  bei mehr als 10% ist der Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr möglich, der gezahlte Gesamtpreis (mit Ausnahme von Bearbeitungsgebühren) wird zurückerstattet.

Falls wir innerhalb des 2-Wochen-Zeitraumes nichts von Ihnen hören, nehmen wir an, dass Sie den Aufpreis akzeptieren.

Der Aufpreis wird entweder mit der Restzahlung 2 Wochen vor Reisebeginn fällig oder muss innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Aufpreis-Rechnung beglichen werden.

4.1.2 Rückerstattung: Falls eine Rückerstattung um mehr als 2 Prozent anfällt, werden wir Ihnen den gesamten Rückerstattungsbetrag überweisen.

5. Umbuchung und Rücktritt

5.1 Umbuchung des Kunden vor Antritt der Reise: Falls Sie nach Ausstellung der Reisebestätigung, bis 14 Tage vor Reisebeginn, einen Umbuchungswunsch haben, werden wir uns bemühen, die gewünschten Änderungen (ausgenommen Flüge) durchzuführen. Sämtliche Änderungen Ihres Reiseprogrammes vor Fälligkeit des Restbetrages werden als Umbuchung betrachtet. Abhängig vom Arbeitsaufwand wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, maximal €50 pro Person, zuzüglich zu den Spesen und Kosten, welche unseren Vertragspartnern für die Durchführung der Änderungen entstehen. Umbuchungen, die später als 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen, gelten als Rücktritt. In diesem Fall wird die Rücktrittsregelung (siehe Punkt 5.3) für die Berechnung der Umbuchungskosten angewendet.

5.2 Ersatzperson: Ist einer der Teilnehmer verhindert, die Reise anzutreten, so kann er bis zu 14 Tage vor Reisebeginn das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen (gilt nicht für Flüge). Die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr von €50 haben der Reisende sowie der Dritte zu tragen. Diese Kosten sind zu begleichen, bevor die Änderungen durchgeführt werden kann. Manche Fluggesellschaften erlauben keine Namensänderungen nachdem die Tickets ausgestellt wurden, ein neues Ticket muss daher gebucht werden.

5.3 Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise: Ist der Kunde verhindert, die Reise anzutreten, ist der Anmelder verpflichtet, dies unverzüglich Travel to Talk telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.

5.3.1 Rücktritt von Flügen: Bei den meisten Fluggesellschaften gibt es keine Kostenerstattung bei Rücktritt. Travel to Talk leitet den Antrag um Kostenerstattung von Flugtickets direkt an die entsprechende Fluggesellschaft weiter. Falls Travel to Talk eine Kostenerstattung erhält, wird diese an den Kunden weitergegeben, abzüglich der Anzahlung und der anfallenden Bearbeitungsgebühren. Anträge um Rückerstattungen dauern normalerweise 8 – 12 Wochen und in manchen Fällen sogar länger.

5.3.2 Rücktritt von den Vertrags-Leistungen, außer Flügen: Die Stornogebühren hängen von den Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner ab und stehen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis. Diese richten sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.

Es ergeben sich folgende Stornosätze:

• Mehr als 71 Tage vor Antritt der Reise: Anzahlung verfällt

• 60-70 Tage vor Antritt der Reise: 20% des Gesamtpreises

• 42-59 Tage vor Antritt der Reise: 30% des Gesamtpreises

• 28-41 Tage vor Antritt der Reise: 60% des Gesamtpreises

• 2-27 Tage vor Antritt der Reise: 90% des Gesamtpreises

• Weniger als 48 Stunden vor Antritt der Reise: 100% des Gesamtpreises

Haben Sie eine eigene Stornoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese eventuell abhängig vom Rücktrittsgrund die anfallenden Stornogebühren. Ansprüche müssen direkt an Ihre Versicherungsagentur gerichtet werden.

Nach Reisebeginn gewähren wir keine Rückerstattungen für nicht genutzte Reiseleistungen. Die Stornierung tritt an dem Tag in Kraft, an welchem Travel to Talk die Rücktrittsmitteilung erhält.

5.4 Vorzeitiger Abbruch der Reise durch den Kunden: Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise abzubrechen, obwohl Sie keinen berechtigten Grund für Reklamationen bezüglich der Unterkunft und weiterer Dienstleistungen haben, gewähren wir keine Rückerstattung für nicht genutzte Reiseleistungen und werden auch keine Kosten übernehmen, die eventuell durch den Reiseabbruch für Sie entstehen. Haben Sie eine Reiseversicherung abgeschlossen, übernimmt diese eventuell, abhängig vom Grund Ihrer vorzeitigen Abreise, die anfallenden Gebühren. Ansprüche müssen direkt an ihre Versicherungsagentur gerichtet werden.

5.5 Umbuchung und Rücktritt durch Travel to Talk: Es ist unwahrscheinlich, dass Travel to Talk nach Versand der Reisebestätigung Ihr Leistungspaket ändert. Da Reisen oft mehrere Monate im Voraus gebucht werden und da wir auf einige angebotene Dienstleistungen keinen Einfluss haben, kann es dennoch vorkommen, dass Umbuchungen oder Rücktritte notwendig werden. Wir behalten uns das Recht vor, dass wir zu jeder Zeit und unter allen Umständen Umbuchungen machen können. Wir werden Sie davon umgehend informieren.

Sollten wir nach Reisebeginn außerstande sein, einen wesentlichen Teil des Leistungspaketes anzubieten, werden wir, ohne Mehrkosten für Sie, ein Alternativprogramm wählen.

6. Haftung: Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Transport, Unterkunft usw.) gelten für deren angebotene Dienstleistungen. Es ist möglich, dass einige dieser Geschäftsbedingungen die Haftung dem Reisenden gegenüber beschränken. Kopien dieser Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage ausgehändigt.

6.1 Haftung bei der Beförderung: Unsere Haftung für Schäden und/oder die Höhe des Schadenersatzbetrages im Falle von Tod, Körperverletzung oder Krankheit eines der Teilnehmer während der gebuchten Reise oder als Folge von Luftbeförderung, Beförderung zur See, Bahnbeförderung oder Busbeförderung, beschränkt sich in Übereinstimmung mit der Haftung des Beförderers gemäß internationalen Abkommen. Diese internationalen Abkommen beinhalten, in Bezug auf die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Luftbeförderung) das Montrealer Übereinkommen 1999 und/oder das Warschauer Abkommen 1929 (beschlossen im Haager Protokoll 1955 und in den Zusatzprotokollen von Montreal 1975); in Bezug auf die Beförderung zur See, das Athener Abkommen 1974; in Bezug auf die Bahnbeförderung, das Berner Abkommen; und, bei Beförderung auf der Straße, die Genfer Konvention 1973. Die Bedingungen dieser Abkommen bilden einen Teil Ihres Vertrages mit uns. Gemäß Montrealer Übereinkommen und Warschauer Abkommen hat der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass ein Reisender getötet oder körperlich verletzt wird, jedoch nur, wenn sich der Unfall, durch den der Tod oder die Körperverletzung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen ereignet hat. Geschäftsbedingungen der Beförderer regeln und beschränken vielleicht weiter die Haftung und den Schadenersatzanspruch dem Reisenden gegenüber gemäß oben genannter internationaler Abkommen.

Laut EU Gesetz haben Sie in bestimmten Fällen das Recht auf Rückerstattung und/oder Schadenersatz von der Fluggesellschaft bei verweigertem Einchecken, Stornierung oder Verspätung von Flügen. Informationen über Ihre Rechte sind auf EU Flughäfen veröffentlicht und können ausserdem bei der Fluggesellschaft angefordert werden. Sollte die Fluggesellschaft diesem Gesetz nicht nachkommen, können Sie bei Air Transport Users Council unter               +44 (0)20 724 6061         +44 (0)20 724 6061 or unter www.auc.org.uk Beschwerde einlegen.

Gemäß EU-Richtlinie (EC) No. 211/2205, Artikel 9, ist Travel to Talk verpflichtet Sie über das Bestehen der Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, zu informieren. Diese Liste finden Sie unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/.

Des weiteren ist Travel to Talk gemäß EU-Vorschriften verpflichtet, Ihnen Informationen über das Luftfahrtunternehmen, welches Ihren Flug durchführt, zu geben. Diese Informationen finden Sie auf Ihrem elektronischen Flugticket.

6.2 Haftung bei Vertragsleistungen, außer Beförderung: Travel to Talk’s Haftung und der Umfang des Schadensersatzes ist wie folgt beschränkt: Wir übernehmen keine Verantwortung für Verletzungen, Krankheiten, Tod, Verlust, Schaden, finanzielle Aufwände, Kosten oder andere Ansprüche jeglicher Art für: a) das Handeln und/oder das Unterlassen von Handeln der betroffenen Person oder einer der mitaufgeführten Teilnehmer b) das unvorhergesehene oder unvermeidliche Handeln/Unterlassen von Handeln eines Dritten, welcher nicht in Verbindung mit der Erbringung der Dienstleistung steht oder c) im Falle von Höherer Gewalt laut Punkt 6.3.

Wir haften nicht für außerhalb des Reisevertrages von Ihnen vor Ort gebuchte Fremdleistungen. Dasselbe gilt für Dienstleistungen oder Angebote, welche nicht auf unserer Webseite veröffentlicht sind.

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Verluste, finanzielle Aufwände oder andere Ansprüche jeglicher Art welche a) durch Ihre Anmeldung vor Zustandekommen des Reisevertrages für Sie entstanden sind, die für uns nicht vorhersehbar waren b) nicht auf eine Vertragsverletzung oder eines anderen Fehlers von Seiten von Travel to Talk, sowie unserer Vertragspartner (falls wir für sie verantwortlich sind) zurückzuführen sind.

Bei Feststellung eines Mangels während Ihres Aufenthaltes sind Sie verpflichtet, unverzüglich den entsprechenden Vertragspartner von Travel to Talk zu unterrichten, damit Abhilfe geschaffen werden kann (siehe Punkt 7). Wird der Mangel nicht behoben, sind Sie verpflichtet Travel to Talk und unserem Versicherer die erforderliche Mithilfe zu leisten. In oben genannten Fällen sind Sie verpflichtet, Ihre Rechte gegenüber den Vertragspartnern auf Travel to Talk bzw. auf unseren Versicherer zu übertragen (falls die betroffene Person unter 18 ist, müssen die Eltern die Rechte übertragen). Sollten wir oder der Versicherer Einklage der übertragenen Rechte erheben müssen, sind Sie zur Kooperation mit uns und unserem Versicherer verpflichtet.

6.3 Höhere Gewalt: Travel to Talk übernimmt keinerlei Haftung und bezahlt keinen Schadenersatz falls Travel to Talk Ihre Reise auf Grund „Höherer Gewalt“, ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, umbuchen oder stornieren muss. In diesen Allgemeinen Reisebedingungen zählen zu „Höherer Gewalt“ Krieg oder kriegsähnliche Zustände, zivile oder politische Unruhen, tatsächliche oder drohende terroristische Aktivitäten und ihre Folgen, Naturkatastrophen, Feuer, widrige Wetterbedingungen, Schließen eines Flughafens, Verspätungen in der Kontrolle des Flugverkehrs, technische Probleme des Transports auf Grund „Höherer Gewalt“ usw.

6.4 Haftungsbeschränkung: Travel to Talk hat dieses Internetportal sorgfältig vorbereitet. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung und Verantwortung für Fehler oder Unterlassungen. Unter keinen Umständen, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit, ist Travel to Talk haftbar für direkte, indirekt anfallende oder strafbare Schäden und Folgeschäden, welche durch die Nutzung bzw. Unfähigkeit der Nutzung dieser Webseite oder ihres Inhaltes entstehen.

Wir übernehmen keine Garantie dass diese Webseite (oder Webseiten, auf die Sie über Links zugreifen können) frei von technischen Problemen, Computer-Viren oder anderen bösartigen oder beeinträchtigenden Programmen ist.

Diese Allgemeinen Reisebedingungen sollen unter keinen Umständen Travel to Talk’s Haftbarkeit für Tod oder Körperverletzung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausschließen oder beschränken.

7. Reklamationen/Klagen: Bei Feststellung eines Mangels während Ihres Aufenthaltes sind Sie verpflichtet, unverzüglich den entsprechenden Vertragspartner von Travel to Talk zu unterrichten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Falls die Mängel nicht beseitigt werden können, kontaktieren Sie Travel to Talk umgehend via Telefon oder E-Mail. Sollte es dennoch nicht gelingen, den Mangel vor Ort zu beheben, sind Klagen gegen Travel to Talk schriftlich innerhalb von 28 Tagen nach Ihrer Rückreise an unseren Firmensitz zu erheben. Teilen Sie uns Referenznummern und alle wichtigen Angaben mit. Das ermöglicht es uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Der Ablauf der Frist kann Ihr Reiserecht negativ beeinflussen und wir müssen außerdem mit erheblichen Beweisschwierigkeiten rechnen.

Wir behalten uns das Recht vor, dass wir unter allen Umständen Ihre Reise stornieren können. Es ist unser Bestreben, Ihre Reise nicht weniger als 56 Tage vor Reisebeginn zu stornieren, ausser im Falle Höherer Gewalt (siehe Punkt 6.3) oder falls Sie Ihren Pflichten aus den ARB nicht nachkommen (z.B. rechtzeitige Überweisung der Anzahlung bzw. des Restbetrages laut Punkt 4). Kommen Sie Ihren Pflichten aus den ARB nicht nach und wir sind daher gezwungen wesentliche Änderungen vorzunehmen bzw. Ihre Reise zu stornieren, kann unter keinen Umständen Schadenersatz geltend gemacht werden.

Travel to Talk haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Vertragspartner, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Wir übernehmen nur dann Verantwortung für Handlungen von Angestellten, Vermittlern und Vertragspartnern falls diese zum gegebenen Zeitpunkt im Auftrag von Travel to Talk handeln.

8. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften: Staatsbürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Angehörige der Länder außerhalb der EU brauchen ein Visum und müssen daher mit der jeweiligen britischen Botschaft in ihrem Land Kontakt aufnehmen.

Berücksichtigen Sie lange Wartezeiten für die Ausstellung eines Reisepasses und Visums.

Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften selbst verantwortlich und sollte diese mit der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat abklären. Wir übernehmen keine Verantwortung, sollten Sie Ihre Reise nicht antreten können, da Sie die Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften nicht eingehalten haben. Falls uns aufgrund eines derartigen Versäumisses von Ihrer Seite, Verluste oder Ausgaben entstehen sollten, sind Sie verpflichtet für diese Kosten aufzukommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des österreichischen Außenministeriums unter www.bmaa.gv.at.

9. Vertragspartner: Einige der Dienstleistungen Ihrer Reise werden von unabhängigen Vertragspartnern angeboten. Diese Vertragspartner bieten Ihre Dienstleistungen unter ihren eigenen Geschäftsbedingungen an. Es ist möglich, dass einige dieser Geschäftsbedingungen die Haftung dem Reisenden gegenüber beschränken. Kopien dieser Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage ausgehändigt.

10. Flugzeiten: Ca. 3 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie per E-Mail Ihr elektronisches Flugticket mit Flugzeiten. Bitte kontrollieren Sie Ihr elektronisches Flugticket umgehend bei Erhalt. Die Flugzeiten, können sich gegenüber der Reisebestätigung geändert haben. Es ist außerdem möglich, dass Flugzeiten noch kurzfristig geändert werden. Bestätigen Sie deshalb Anreise- und Abreise-Abflugzeiten direkt mit der Fluggesellschaft mindestens 72 Stunden vor Abflug. Die Fluggesellschaft kann Ihnen Informationen über Verspätungen/Änderungen direkt mitteilen. Wir sind leider nicht in der Lage, Sie bei eventuellen Verspätungen sowohl bei Ihrer Anreise als auch bei Ihrer Abreise, zu unterstützen. Sämtliche Ünterstützung erhalten Sie von der jeweiligen Fluggesellschaft.

11. Reiseversicherung: In den Leistungspaketen sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Der Reisende ist selbst verantwortlich Versicherungen für reisespezifische Ereignisse, die vor, während oder nach seiner Reise auftreten können, abzuschließen.

12. Benehmen: Mit dem Vertragsabschluss mit Travel to Talk akzeptieren Sie, Schäden oder Verluste, welche die Reiseteilnehmer verursachen, direkt dem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Sie dieser Forderung nicht nachkommen, müssen Sie den Schadenersatz, der Travel to Talk entsteht, vollständig begleichen und zusätzlich unsere Rechtskosten und jene des Vertragspartners bezahlen.

Wir erwarten, dass alle Reiseteilnehmer Rücksicht auf andere Personen nehmen. Stört ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig, indem er etwa wichtigen Anweisungen des Betreuerteams bzw. einer anderen Autoritätsperson nicht Folge leistet, sind wir berechtigt, die Reise dieses Teilnehmers unverzüglich zu beenden. In diesem Fall hat der Reiseteilnehmer die Unterkunft und/oder andere Dienstleistungen zu verlassen. Wir haben dann keine weitere Verantwortung (einschließlich der Rückreisevorkehrungen) diesem Reiseteilnehmer gegenüber. Die Kosten für die Rückreise gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, Rückvergütungen können nicht geltend gemacht werden.

13. Links auf fremde Seiten: Für Inhalte externer Seiten, auf die Sie über Links auf unserer Webseite zugreifen können, übernehmen wir keine Haftung. Travel to Talk stellt Ihnen diese Links nur als Service zur Verfügung, eine Kontrolle dieser Webseiten erfolgt nicht. Travel to Talk übernimmt weder Verantwortung noch Haftung für eventuelle Fehler und Unterlassungen auf diesen externen Webseiten.